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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16   

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https://dejure.org/2019,85345
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16 (https://dejure.org/2019,85345)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.01.2019 - L 3 KA 70/16 (https://dejure.org/2019,85345)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 (https://dejure.org/2019,85345)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 10.12.2008 - B 6 KA 37/07 R

    Krankenversicherung - Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16
    Soweit das BSG in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2008 (SozR 4-2500 § 295 Nr. 2) die Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen über private Abrechnungsstellen als rechtswidrig angesehen hat, folgt hieraus nichts anderes.
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 85/97 R

    Vertragsarzt - Verordnungsausschluß von Sprechstundenbedarf - Zuständigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16
    Klagegegenstand ist vorliegend allein der Bescheid des Beklagten vom 16. August 2012 (zu dieser verfahrensrechtlichen Situation bei der Überprüfung von Sprechstundenbedarf vgl BSG SozR 3-5533 Allg Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2012 - L 11 KA 80/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16
    Für die Auslegung der dort enthaltenen Regelungen kommt es - wie bei sonstigen vertragsarztrechtlichen Normverträgen auch - in erster Linie auf deren Wortlaut an; ist dieser unklar, sind ergänzend systematische Zusammenhänge, uU auch Gesichtspunkte der Entstehungsgeschichte zur Auslegung heranzuziehen (Senatsurteil vom 29. Mai 2013 - L 3 KA 80/12; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2012 - L 11 KA 80/10 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 3 KA 169/06

    Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung; Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16
    Dies hat der Senat vor dem Hintergrund vergleichbarer Listen früherer Sprechstundenbedarfsvereinbarungen in ständiger Rechtsprechung entschieden (Urteile vom 8. November 2006 - L 3 KA 175/02 - und vom 26. November 2008 - L 3 KA 169/06); es ergibt sich im Übrigen daraus, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 2 SSBV 2009 die Verordnungsfähigkeit als Sprechstundenbedarf an die Aufführung des betroffenen Mittels in den Anl 1 bzw 2 geknüpft ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 3 KA 80/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16
    Für die Auslegung der dort enthaltenen Regelungen kommt es - wie bei sonstigen vertragsarztrechtlichen Normverträgen auch - in erster Linie auf deren Wortlaut an; ist dieser unklar, sind ergänzend systematische Zusammenhänge, uU auch Gesichtspunkte der Entstehungsgeschichte zur Auslegung heranzuziehen (Senatsurteil vom 29. Mai 2013 - L 3 KA 80/12; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2012 - L 11 KA 80/10 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 175/02
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16
    Dies hat der Senat vor dem Hintergrund vergleichbarer Listen früherer Sprechstundenbedarfsvereinbarungen in ständiger Rechtsprechung entschieden (Urteile vom 8. November 2006 - L 3 KA 175/02 - und vom 26. November 2008 - L 3 KA 169/06); es ergibt sich im Übrigen daraus, dass nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 2 SSBV 2009 die Verordnungsfähigkeit als Sprechstundenbedarf an die Aufführung des betroffenen Mittels in den Anl 1 bzw 2 geknüpft ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2017 - L 3 KA 120/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16
    Hierin liegt auch die Erteilung einer (Außen-)Vollmacht gegenüber der Prüfungsstelle, was umso mehr gilt, als diese Vollmacht nach hM auch durch öffentliche Bekanntmachung erteilt werden kann (Schubert in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl, § 167 Rn 12 mwN; hierzu und zum Folgenden siehe bereits den rechtskräftigen Senatsbeschluss vom 10. August 2017 - L 3 KA 120/15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2013 - L 3 KA 87/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 70/16
    Wegen ihrer Eigenschaft als bloßer Verwaltungshelfer hat der Senat der RPD demgemäß auch ein eigenes Prüfungs- und Zurückbehaltungsrecht im Verhältnis zu Lieferanten von Sprechstundenbedarf abgesprochen (Urteil vom 29. Mai 2013 - L 3 KA 87/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 3 KA 130/16
    Hierin liegt auch die Erteilung einer (Außen-)Vollmacht gegenüber der Prüfungsstelle, was umso mehr gilt, als diese Vollmacht nach hM auch durch öffentliche Bekanntmachung erteilt werden kann (Schubert in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl, § 167 Rn 12 mwN; hierzu und zum Folgenden siehe bereits den rechtskräftigen Senatsbeschluss vom 10. August 2017 - L 3 KA 120/15 - und die Senatsurteile vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 ua).

    Dass in wenigen Einzelfällen in Anl 1 (in der in den Quartalen IV/2009 und I/2010 geltenden Fassung) - bei "Salben, Gelen, Cremes" und bei "Sklerosierungsmitteln" - außerdem nochmals bestimmt ist: "Keine Rezepturen", hebt den angeführten systematischen Zusammenhang zwischen "allgemeinem" und "besonderem" Teil der Anl 1 nicht auf, sondern ist eine (überflüssige) Wiederholung des sich bereits daraus ergebenden Ausschlusses von Rezepturen (so bereits Senatsurteile vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 ua).

    dd) Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 30. Januar 2019 zum Aktenzeichen L 3 KA 70/16 entschieden hat, sind die Vorbemerkungen A - J der Anl 1 zur SSBV 2009 (in der für die Quartale IV/2009 und I/2010 geltenden Fassung) den Vertragsärzten auch rechtzeitig bekanntgegeben worden; sie waren deshalb auch für die ersten beiden der hier streitbefangenen Quartale wirksam.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 36/17
    Diese war gemäß § 33a Abs. 6 iVm Anl 7 PrüfV zur Antragstellung bevollmächtigt (vgl hierzu Senatsurteile vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 ua).

    Für die Auslegung der dort enthaltenen Regelungen kommt es - wie bei sonstigen vertragsarztrechtlichen Normverträgen auch - in erster Linie auf deren Wortlaut an; nur wenn dieser unklar ist, sind ergänzend systematische Zusammenhänge, uU auch Gesichtspunkte der Entstehungsgeschichte zur Auslegung heranzuziehen (Senatsurteile vom 29. Mai 2013 - L 3 KA 80/12 und vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 ua; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2012 - L 11 KA 80/10, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2019 - L 3 KA 96/16
    Diese war gemäß § 33a Abs. 6 iVm Anl 7 PrüfV zur Antragstellung bevollmächtigt (vgl hierzu Senatsurteile vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 ua).

    Für die Auslegung der dort enthaltenen Regelungen kommt es - wie bei sonstigen vertragsarztrechtlichen Normverträgen auch - in erster Linie auf deren Wortlaut an; nur wenn dieser unklar ist, sind ergänzend systematische Zusammenhänge, uU auch Gesichtspunkte der Entstehungsgeschichte zur Auslegung heranzuziehen (Senatsurteile vom 29. Mai 2013 - L 3 KA 80/12 und vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 ua; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2012 - L 11 KA 80/10, juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 3 KA 81/16
    Diese war gemäß § 33a Abs. 6 iVm Anl 7 PrüfV zur Antragstellung bevollmächtigt (vgl hierzu Senatsurteile vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 ua).

    Für die Auslegung der dort enthaltenen Regelungen kommt es - wie bei sonstigen vertragsarztrechtlichen Normverträgen auch - in erster Linie auf deren Wortlaut an; nur wenn dieser unklar ist, sind ergänzend systematische Zusammenhänge, uU auch Gesichtspunkte der Entstehungsgeschichte zur Auslegung heranzuziehen (Senatsurteile vom 29. Mai 2013 - L 3 KA 80/12 - und vom 30. Januar 2019 - L 3 KA 70/16 ua - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18. Januar 2012 - L 11 KA 80/10 - juris).

  • SG Düsseldorf, 22.06.2022 - S 20 KA 225/19
    Der Beigeladene zu 6 ist unter Verweis auf eine entsprechende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen (L 3 KA 70/16, L 3 KA 120/16) der Ansicht, die RP.

    Der eigentliche Eingriff erfolgte erstmals durch die Entscheidung der Prüfungsstelle (siehe zu einer vergleichbaren Konstellation Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30.01.2019, AZ L 3 KA 70/16, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 71/16
    Auch die dazugehörige Unterschrift gleicht keiner der Unterschriften, die von den Ärzten der Klägerin im vorliegenden Verfahren und in den Parallelverfahren L 3 KA 70/16, L 3 KA 72/16 und L 3 KA 73/16 stammen.
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